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Die Bezahlung erfolgt bar vor Ort oder per Überweisung.
Beachten Sie auch die aktuelle Gesetzeslage zu haushaltsnahen Dienstleistungen:
Meine Dienstleistung von der Steuer absetzen:
Seit dem 1. Januar 2009 gilt eine neue Regelung zur Absetzbarkeit sogenannter „haushaltsnaher Dienstleistungen“. Absetzbar sind jetzt auch PC-Dienstleistungen wie Installationen, Sicherheitschecks, PC-Reparatur und -Wartung. Zudem hat die Bundesregierung die Steuererleichterungen verdoppelt, bis zu 1 200 Euro können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Für die steuerliche Absetzbarkeit sind eine Rechnung sowie ein Bankeinzug oder ein anderer Nachweis eines Bankinstitutes vonnöten. Das Finanzamt akzeptiert zudem nur die reine Dienstleistungsaufwendung:
Wer im Zuge einer PC-Reparatur beispielsweise in eine neue Festplatte investieren muss, kann diese Kosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Einbau und Einrichtung einer Festplatte durch einen Profi können hingegen in der Steuererklärung angegeben werden, auf der Rechnung müssen die jeweiligen Kostenanteile klar zu erkennen sein.
Quelle: Global Press/Yahoo